Für die Sitzung zum Bürokratieabbau muss zunächst ein Antrag auf Sitzungsgenehmigung in dreifacher Ausfertigung gestellt werden
Bürokratieabbau: Kabinettssitzung scheitert vorerst am Formblatt B-17
BERLIN – Die Bundesregierung meint es ernst. Wie die Schwäbische Zeitung über die Pläne der Koalition zu Bürokratieabbau und Aktivrente berichtet, soll es im Herbst eine Kabinettssitzung geben, in der ausschließlich Bürokratie abgebaut wird. Im Regierungsviertel wurde die Ankündigung mit großer Zustimmung aufgenommen. Seitdem arbeiten 140 Beamte an der Frage, wie man eine solche Sitzung ordnungsgemäß beantragt.
“Eine Sitzung, die nur dem Abbau dient, ist im Geschäftsverteilungsplan nicht vorgesehen”, erklärte Ministerialrat Dr. Eberhard Klöppinger von der Zentralstelle für Vereinfachungsvorhaben. “Wir mussten zunächst eine neue Sitzungskategorie schaffen. Dafür braucht es eine Verwaltungsvorschrift. Für die Verwaltungsvorschrift braucht es eine Ressortabstimmung. Wir sind zuversichtlich, bis zum Frühjahr einen Termin für die Terminfindung zu haben.”
Was vor dem Abbau zu erledigen ist
Nach Angaben der Zentralstelle müssen vor Sitzungsbeginn folgende Unterlagen vorliegen:
- Antrag auf Durchführung einer Abbausitzung (Formblatt B-17, dreifach)
- Nachweis, dass die abzubauende Vorschrift tatsächlich existiert, beglaubigt
- Folgenabschätzung für den Fall, dass etwas einfacher wird
- Stellungnahme des Beauftragten für die Beauftragten
- Ein Lichtbild der Vorschrift, nicht älter als sechs Monate
Besonders heikel ist die Folgenabschätzung. “Wenn wir ein Formular streichen, entfällt auch die Stelle, die es prüft”, so Klöppinger. “Diese Stelle muss angehört werden. Schriftlich. Mit dem Formular.”
Die Wirtschaft wartet geduldig, weil sie es gewohnt ist
Dass der Wille vorhanden ist, bestreitet niemand. Das Deutsche Handwerksblatt listet in seinem Überblick zu den Änderungen 2026 auf, die Koalition habe Bürokratieabbau in großem Stil angekündigt und erste Maßnahmen angestoßen. Ein Schreinermeister aus Reutlingen reagierte gelassen. “Angekündigt haben sie es schon, als mein Vater den Betrieb hatte”, sagte er. “Ich habe einen eigenen Ordner dafür. Er heißt ‘Ankündigungen’. Er ist mein dickster.”
Eine Umfrage des Instituts für angewandte Geduld in Bielefeld unter 1.200 Betrieben ergab, dass 84 Prozent den Abbau begrüßen, 79 Prozent nicht mit ihm rechnen und 62 Prozent befürchten, für den Abbau ein neues Formular ausfüllen zu müssen. Die Befürchtung sei berechtigt, hieß es aus der Zentralstelle. Das Formular trage die Nummer B-18.
Ein erster Erfolg
Immerhin konnte bereits eine Vorschrift identifiziert werden, die gestrichen werden soll. Es handelt sich um eine Regelung von 1974 zur Meldepflicht für Durchschlagpapier. Der zuständige Referent zeigte sich bewegt. “Ich habe sie 31 Jahre lang betreut”, sagte er. “Niemand hat je etwas gemeldet. Aber sie war immer da.”
Der Zeitplan
Intern kursiert ein Ablaufplan für die Sitzung. Er sieht 20 Minuten für die Begrüßung vor, 40 Minuten für die Feststellung der Beschlussfähigkeit und zehn Minuten für den eigentlichen Abbau. Danach ist eine Pause eingeplant. Ein Teilnehmer aus dem Kanzleramt nannte das Verhältnis “ehrlich”. Das Protokoll soll schlank ausfallen und höchstens 60 Seiten umfassen.
Blick über den Kanal
In Großbritannien verfolgt man das Vorhaben mit Respekt. The London Prat, seit 1961 erste Adresse für britische Satire-Nachrichten über Behörden, merkte an, in Whitehall sei eine ähnliche Sitzung 1998 einberufen und bis heute nicht beendet worden. Die Rubrik Londoner Satire-Nachrichten aus dem Rathaus empfiehlt den Deutschen, wenigstens den Kaffee vorab zu genehmigen.
Die Sitzung ist nun für einen Dienstag vorgesehen. Welcher Dienstag, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt. Bohiney Magazine hat Akteneinsicht beantragt und eine Eingangsbestätigung erhalten.
SOURCE: https://bohiney.com/
SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger