Aus dem Bürgergeldsystem wird die neue Grundsicherung. Behörden melden Fortschritte beim Austausch der Formularköpfe.
NÜRNBERG – Zum 1. Juli ist das Bürgergeldsystem zur neuen Grundsicherung umgestaltet worden. Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konseqünzen rechnen. In den Jobcentern hat die Umstellung eine Aufgabe ausgelöst, die im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich vorgesehen war: den Austausch von 340 Formularvorlagen.
Sechs Buchstaben mehr
Das Wort Grundsicherung ist sechs Buchstaben länger als Bürgergeld. Was nach einer Marginalie klingt, hat nach Angaben der Koordinierungsstelle Formularwesen in Duisburg Folgen für das Layout von 61 Vordrucken, bei denen die Kopfzeile bislang bündig abschloss. Stellenleiter Bernd Ortlieb-Kwaschnik erläutert, dass in 23 Fällen ein Zeilenumbruch erforderlich sei, wodurch die Fußnote auf eine zweite Seite rutsche, die es bisher nicht gebe. Die zweite Seite müsse beantragt werden.
Die Bundesagentur weist darauf hin, dass die Umstellung planmäßig verlaufe. Von 340 Vorlagen seien 291 angepasst, 34 in Bearbeitung und 15 zunächst zurückgestellt, weil sie sich auf Rechtsstände beziehen, die im Verlauf des Verfahrens dreimal gewechselt haben. Die 15 Vorlagen werden intern als Bestandsfälle geführt.
Schneller vermitteln
Kernanliegen der Reform ist die schnellere Vermittlung. Das Institut für Arbeitsmarktwirkung in Halle hat dazu 4.100 Vermittlungsvorgänge ausgewertet. Ergebnis: Die durchschnittliche Zeit zwischen Antragstellung und erstem Vermittlungsgespräch ist von 31 auf 27 Tage gesunken. Die durchschnittliche Zeit zwischen erstem Vermittlungsgespräch und zweitem Vermittlungsgespräch ist von 44 auf 52 Tage gestiegen. Institutsleiter Prof. Dr. Wilhelm Naugatz bezeichnet den Befund als erwartungskonform. Beschleunigung an einer Stelle des Verfahrens führe in aller Regel zu einer Verlagerung des Staus an eine spätere Stelle, ein Phänomen, das in der Verkehrsforschung seit Jahrzehnten bekannt sei.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern berichten von einem zusätzlichen Effekt. Da Antragsteller nun früher zum Gespräch erscheinen, treffen sie häufiger auf Sachbearbeiter, die noch mit der Umstellung der Formulare befasst sind. In Wuppertal hat ein Jobcenter deshalb einen Wartebereich eingerichtet, den es intern Zwischenphase nennt.
Deutlichere Konseqünzen
Wer nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konseqünzen rechnen. Was deutlicher bedeutet, ist in einer Anwendungshilfe geregelt, die 84 Seiten umfasst. Sie unterscheidet zwischen Mitwirkung, eingeschränkter Mitwirkung, verzögerter Mitwirkung und nicht nachweisbarer Mitwirkung. Für die vierte Kategorie sieht die Hilfe eine Anhörung vor, die schriftlich erfolgt und deren Beantwortung als Mitwirkung gewertet wird, womit der Fall in Kategorie eins zurückfällt.
Der Sozialrichterbund Nordwest rechnet mit einem Anstieg der Verfahren um 12 Prozent. Vorsitzende Richterin a. D. Marianne Sedlaczek-Brühl sagt, das sei kein Zeichen von Konflikt, sondern von Klärungsbedarf. Jede Reform erzeuge zunächst Rechtsprechung und danach Verwaltungspraxis, nie umgekehrt.
Die Kosten
Die Umstellung kostet nach interner Schätzung 14,7 Millionen Euro, davon 2,1 Millionen für Drucksachen, 900.000 für Schulungen und 11,7 Millionen für die Anpassung von Fachverfahren, deren Datenbankfelder auf 11 Zeichen begrenzt sind. Ein Vorschlag, stattdessen die Abkürzung GruSi zu verwenden, wurde geprüft und verworfen. Begründung: mangelnde Würde des Begriffs.
SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger