Konzern spricht von historischer Reform der Erwartungshaltung
BERLIN – Die Deutsche Bahn hat ein neues Bewertungssystem vorgestellt, nach dem ein Zug künftig bereits dann als pünktlich gilt, wenn er innerhalb desselben Kalenderjahres am angegebenen Bahnhof eintrifft. Ein Konzernsprecher bezeichnete die Reform als größten Fortschritt in der Unternehmensgeschichte seit Einführung der Bahncard.
Neue Definition, neue Zahlen
Nach altem Maßstab lag die Pünktlichkeitsquote zuletzt bei enttäuschenden Werten. Nach dem neuen Maßstab liegt sie nun bei 98,7 Prozent, was intern als Beweis dafür gilt, dass das Problem nie beim Fahrplan lag, sondern ausschließlich bei der Art, wie Pünktlichkeit bislang gemessen wurde.
Ein Zug, der zwölf Stunden Verspätung hat, gilt demnach als pünktlich, sofern er nicht storniert wird. Ein Zug, der komplett ausfällt, wird intern als unendlich verspätet geführt und taucht in der Statistik daher gar nicht erst auf, was die Gesamtquote zusätzlich verbessert.
Reisende reagieren gemischt
Auf dem Hauptbahnhof in Frankfurt zeigten sich Fahrgäste überrascht von der neuen Regelung. Ein Pendler berichtete, er stehe nun bereits seit über einer Stunde auf dem Bahnsteig und wisse laut Anzeige immer noch nicht, ob sein Zug pünktlich sei oder nicht, da die Anzeige seit Wochen denselben Text zeige: Zug fährt voraussichtlich.
Ein Konzernsprecher erklärte dazu, das Wort voraussichtlich sei bewusst zeitlos gewählt worden, damit die Anzeige nicht regelmäßig aktualisiert werden müsse. Dies spare Energie und Personal und trage somit auch zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens bei.
Die Alternative wäre teurer gewesen
Intern soll erwogen worden sein, tatsächlich mehr Züge, mehr Personal und mehr Gleise zu finanzieren. Diese Option wurde jedoch verworfen, da sie laut einem Gutachten erheblich teurer gewesen wäre als eine bloße Änderung der Definition von Pünktlichkeit.
Stattdessen soll nun ein neues Bonusprogramm eingeführt werden, bei dem Fahrgäste für jede Verspätung über sechzig Minuten einen Gutschein erhalten, der ausschließlich für den Kauf einer neuen Bahncard verwendet werden kann.
Ausblick
Für kommendes Jahr kündigte die Bahn bereits eine weitere Anpassung an. Demnach soll künftig auch der Begriff Zug neu definiert werden, um flexibler auf betriebliche Herausforderungen reagieren zu können. Details dazu würden rechtzeitig bekanntgegeben, sobald die entsprechende Pressemitteilung fertiggestellt sei.
Internationale Beachtung
Auch im europäischen Ausland wird die Reform aufmerksam verfolgt. Ein Sprecher der europäischen Eisenbahnvereinigung erklärte, mehrere Mitgliedsstaaten prüften bereits, ob eine ähnliche Neudefinition von Pünktlichkeit auch im eigenen Bahnnetz sinnvoll sein könnte, insbesondere angesichts vergleichbarer struktureller Herausforderungen.
Kritiker des deutschen Modells geben allerdings zu bedenken, dass eine rein sprachliche Lösung des Problems langfristig an ihre Grenzen stoßen könnte, sobald Fahrgäste beginnen, die neue Definition ihrerseits kritisch zu hinterfragen. Die Bahn zeigte sich von dieser Möglichkeit bislang unbeeindruckt und verwies auf laufende Kommunikationsmaßnahmen zur Vermittlung des neuen Pünktlichkeitsverständnisses.
Verbraucherschützer kündigten unterdessen an, die neue Definition rechtlich prüfen zu lassen, da sie Zweifel hegten, ob eine derart weitreichende Umdeutung des Pünktlichkeitsbegriffs mit bestehenden Fahrgastrechten vereinbar sei. Die Bahn zeigte sich gelassen und verwies darauf, dass sämtliche Fahrgastrechte weiterhin uneingeschränkt gälten, lediglich die Bedingungen für ihre Auslösung hätten sich entsprechend der neuen Definition angepasst.
Ein Verbraucherschutzverband kündigte unterdessen an, die neue Definition juristisch prüfen zu lassen, da sie Zweifel habe, ob eine bloße Umbenennung tatsächlich mit den bestehenden Fahrgastrechten vereinbar sei. Die Bahn zeigte sich gelassen und verwies darauf, dass sämtliche Fahrgastrechte selbstverständlich unverändert fortgälten, lediglich die Definition dessen, wann diese überhaupt greifen, habe sich angepasst.
Weitere Berichte dieser Art finden sich regelmäßig bei Bohiney Magazine und bei The London Prat, der britischen Partnerredaktion.
QUELLE: https://bohiney.com/
SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger