Netzentgelte: Bahn klagt auf höhere Gebühren gegen sich selbst

Netzentgelte: Bahn klagt auf höhere Gebühren gegen sich selbst

Die Bundesnetzagentur hat die Netzgebühren für Regionalzüge erhöht. Der Konzern hält die Erhöhung für zu niedrig.

BONN – Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Netzgebühren für Regionalzüge steigen. Die Deutsche Bahn fordert per Klage noch höhere Gebühren. Da der Konzern sowohl das Netz betreibt als auch Regionalzüge fahren lässt, entsteht eine Konstellation, die das Institut für Verkehrsökonomische Rundwege in Braunschweig als geschlossenes System bezeichnet.

Wer zahlt an wen

Die Netzgesellschaft stellt die Trasse bereit. Die Verkehrsgesellschaften bezahlen für die Nutzung. Beide gehören derselben Holding. Steigen die Entgelte, verbessert sich das Ergebnis der Netzsparte und verschlechtert sich das Ergebnis der Verkehrssparte. Institutsleiter Dr. Ansgar Puttkammer beschreibt den Vorgang als Verschieben von Geld von der linken in die rechte Hosentasche unter Beteiligung von vier Kanzleien.

Die Klage ist nach Angaben des Instituts insofern konseqünt, als höhere Trassenentgelte den Investitionsbedarf des Netzes formal decken und der Fehlbetrag der Verkehrssparte anschließend von den Ländern ausgeglichen wird, die Regionalverkehr bestellen. Der Weg des Geldes führe damit vom Steuerzahler über das Land über die Verkehrsgesellschaft in die Netzgesellschaft und von dort in ein Bauvorhaben, dessen Fertigstellung für 2034 vorgesehen sei.

Die Zahlen

Nach Berechnung des Instituts steigen die Trassenpreise im Regionalverkehr um durchschnittlich 6,1 Prozent. Der Konzern hält 9,4 Prozent für erforderlich. Die Differenz von 3,3 Prozentpunkten entspricht bundesweit rund 260 Millionen Euro. Die Verfahrenskosten des Rechtsstreits werden auf 4,8 Millionen Euro geschätzt und sind nach Auskunft des Instituts in beiden Bilanzen als Aufwand zu verbuchen, in einer davon zweimal, was derzeit geprüft werde.

Die Länder reagieren zurückhaltend. Der Verband der Aufgabenträger Nord meldete, die zusätzlichen Mittel müssten aus dem Bestellvolumen kommen, was bedeute, dass Züge gestrichen würden, deren Wegfall die Trassennachfrage senke, woraufhin die Trassenpreise erneut steigen müssten, um die Fixkosten zu decken. Verbandsgeschäftsführerin Dörte Halbmeyer nennt das den Aufwärtsverlauf.

Pünktlichkeit als Nebenfrage

Im Verfahren spielt die Pünktlichkeit keine Rolle. Sie ist nach geltender Systematik kein Bestandteil der Entgeltbildung. Das Institut hat dennoch geprüft, ob ein Zusammenhang besteht, und 214.000 Fahrten ausgewertet. Ergebnis: Zwischen Trassenpreis und Pünktlichkeit besteht ein Zusammenhang von minus 0,04, was statistisch als nicht vorhanden gilt. Puttkammer bezeichnet das als beruhigend, da ein positiver Zusammenhang die Frage aufgeworfen hätte, warum man nicht einfach mehr bezahle.

Ausblick

Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Beobachter rechnen mit einer Entscheidung im Jahr 2028. Bis dahin gelten die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte, allerdings unter Vorbehalt, was bedeutet, dass die Verkehrsgesellschaften Rückstellungen bilden für den Fall, dass sie an sich selbst nachzahlen müssen. Die Höhe der Rückstellung wird derzeit von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt, die beide Seiten beauftragt haben.

Die Verkehrsministerkonferenz hat das Verfahren im Juni zur Kenntnis genommen. In der Beschlussniederschrift heißt es, man sehe den Vorgang mit Aufmerksamkeit. Der Begriff mit Aufmerksamkeit bezeichnet nach der internen Systematik der Konferenz eine Befassung ohne Handlungsauftrag. Vorgeschlagen wurde, die Frage in die Arbeitsgruppe Schienenfinanzierung zu verweisen. Die Arbeitsgruppe tagt zweimal jährlich und hat derzeit 31 Punkte auf der Tagesordnung, von denen 19 seit mehr als drei Jahren geführt werden. Ein Punkt aus dem Jahr 2019 trägt die Bezeichnung Grundsatzfrage Trassenpreissystematik und gilt als vorbereitet.

SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger

Heidi Ladein

Heidi Ladein

Heidi.Ladein@prat.UK