Heizungsgesetz erneut nachgebessert: Jetzt darf jeder heizen, wie er will, solange er niemandem davon erzählt

Heizungsgesetz erneut nachgebessert: Jetzt darf jeder heizen, wie er will, solange er niemandem davon erzählt

Ministerium spricht von pragmatischer Lösung nach monatelangem Streit

BERLIN – Nach monatelangem Streit hat das zuständige Ministerium eine überarbeitete Fassung des Heizungsgesetzes vorgelegt. Kernpunkt der Reform: Jede Bürgerin und jeder Bürger darf künftig heizen, wie sie oder er möchte, solange die gewählte Methode nicht öffentlich thematisiert wird.

Der Kompromiss im Detail

Nach Angaben des Ministeriums soll die neue Regelung sämtliche bisherigen Konflikte auflösen, indem sie das eigentliche Streitthema schlicht aus der öffentlichen Debatte entfernt. Wer eine Wärmepumpe einbaue, dürfe das weiterhin gerne erzählen. Wer eine alte Gasheizung behalte, solle dies künftig einfach für sich behalten.

Ein Sprecher erklärte, die meisten Konflikte der vergangenen zwei Jahre seien ohnehin nicht durch die Heizungen selbst entstanden, sondern durch Gespräche über Heizungen bei Familienfeiern, weshalb die Reform an der eigentlichen Ursache ansetze.

Handwerksbetriebe zeigen sich erleichtert

Ein Vertreter des Handwerks begrüßte die Neuregelung ausdrücklich. Man könne nun endlich wieder einbauen, was tatsächlich bestellt werde, ohne dass jeder Auftrag zugleich zu einer politischen Positionierung des Kunden werde.

Kritiker geben allerdings zu bedenken, dass die neue Schweigepflicht praktisch kaum durchsetzbar sei, da insbesondere ältere Verwandte erfahrungsgemäß auch ungefragt über ihre Heizungsentscheidungen sprächen.

Ausnahmeregelung für Familienfeiern in Vorbereitung

Für diesen Fall arbeitet das Ministerium bereits an einer Zusatzverordnung, wonach das Thema Heizung bei Familienfeiern künftig nur noch nach vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Anwesenden angesprochen werden dürfe. Eine entsprechende Formularvorlage soll in Kürze veröffentlicht werden.

Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt laut Ministerium eine Übergangsregelung, nach der bereits begonnene Streitgespräche noch nach altem Recht zu Ende geführt werden dürfen.

Reaktionen aus der Bevölkerung

In ersten Umfragen zeigte sich eine deutliche Mehrheit erleichtert darüber, dass das Thema nun endlich nicht mehr besprochen werden müsse. Gleichzeitig gaben viele Befragte an, bereits am Abend nach Bekanntgabe der Reform ausführlich über die Reform selbst gesprochen zu haben.

Reaktionen der Energiewirtschaft

Auch Energieversorger äußerten sich zu der Neuregelung. Ein Branchenvertreter erklärte, die neue Schweigepflicht erschwere zwar kurzfristig die Kundenberatung, da viele Beratungsgespräche bislang genau auf dem öffentlichen Austausch über Heizungsentscheidungen basiert hätten, biete langfristig jedoch die Chance, Beratungsgespräche wieder stärker ins Vertrauliche zu verlagern.

Verbraucherschützer zeigten sich unterdessen besorgt, dass die neue Regelung dazu führen könnte, dass Fehlentscheidungen beim Heizungskauf künftig seltener öffentlich diskutiert und dadurch auch seltener korrigiert würden. Das Ministerium verwies auf eine geplante anonyme Beratungshotline, die diesen Bedarf künftig auffangen solle.

Ein Familientherapeut merkte in diesem Zusammenhang an, dass Heizungsfragen ohnehin selten das eigentliche Thema familiärer Spannungen seien, sondern meist lediglich als Aufhänger für tiefer liegende Konflikte dienten. Das Ministerium erklärte hierzu, eine Ausweitung der Schweigepflicht auf weitere Streitthemen werde derzeit nicht geprüft, könne jedoch bei entsprechendem Bedarf in einer künftigen Novelle erneut diskutiert werden.

Auch Nachbarschaftsvereine reagierten auf die Neuregelung und kündigten an, künftig auf eigene Formulare für nachbarschaftliche Heizungsgespräche zu verzichten, um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen.

Auch innerhalb der Koalition selbst wird die neue Schweigepflicht unterschiedlich bewertet. Während ein Koalitionspartner sie als notwendigen Befriedungsschritt lobt, bezeichnet ein anderer sie intern als bloße Verschiebung des eigentlichen Konflikts auf einen späteren, unbestimmten Zeitpunkt, an dem er vermutlich mit unveränderter Intensität zurückkehren werde.

Weitere Berichte bei Bohiney Magazine und in der Partnerredaktion The London Prat.

QUELLE: https://bohiney.com/

SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger

Heidi Ladein

Heidi Ladein

Heidi.Ladein@prat.UK