Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Zeitplan verständigt. Der Zeitplan selbst ist inzwischen Gegenstand des Zeitplans.
BERLIN – Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, in der übernächsten Woche mit den Bundestagsberatungen über das neue Wehrdienstgesetz zu beginnen. Beide Seiten betonen, dass Einvernehmen bestehe. Offen ist lediglich, ab welchem Zeitpunkt übernächste Woche gezählt wird.
Die Frage der Zählung
Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Parlamentszeitrechnung an der Universität Bamberg hat sich der Frage angenommen. Nach Auskunft des Leiters, Dr. Kolja Frebersheim, existieren im Bundestagsbetrieb drei nebeneinander gültige Wochenbegriffe: die Kalenderwoche, die Sitzungswoche und die sogenannte Ankündigungswoche, die zum Zeitpunkt der Ankündigung beginnt. Übernächste Woche könne je nach Zählweise den 3. August, den 10. August oder den 14. September bezeichnen.
Frebersheim betont, dass keine der drei Lesarten falsch sei. Der Bundestag habe sich nie auf eine verbindliche Definition festgelegt, weil eine solche Festlegung ihrerseits eine Beratung erfordert hätte, für die man einen Termin hätte benennen müssen.
Inhalt und Zeitplan
Das Wehrdienstgesetz sieht ein Verfahren zur Erfassung, Musterung und Zuweisung vor. Der Gesetzentwurf umfasst 63 Paragrafen. Nach Zählung des Arbeitskreises enthalten 19 davon eine Frist, 11 verweisen auf eine Rechtsverordnung, die noch zu erlassen ist, und 4 verweisen auf einander. Paragraf 31 verweist auf Paragraf 44, Paragraf 44 auf Paragraf 12, Paragraf 12 auf Paragraf 31. Der Kreis wird in der Begründung als systematische Verklammerung bezeichnet.
Die Bundeswehr geht davon aus, dass im ersten Jahr 87.000 Fragebogen versandt werden. Die Auswertung soll digital erfolgen. Ein Sprecher des zuständigen Amtes teilte mit, dass die Fachanwendung sich in der Abnahmephase befinde und die Abnahmephase in der Verlängerung.
Die Kreiswehrersatzämter
Zur Umsetzung werden Strukturen benötigt, die zwischen 2011 und 2013 abgebaut wurden. Das Zentrum für Verwaltungskontinuität in Bonn hat ermittelt, dass von 52 aufgelösten Liegenschaften 31 verkauft, 14 umgenutzt und 7 weiterhin im Bestand sind. Von den 7 dienen 4 als Archiv für die Akten der 52. Leiterin Dr. Steffi Rohwedder-Kunz weist darauf hin, dass die Archivbestände zunächst ausgelagert werden müssten, wofür Liegenschaften benötigt würden.
Auf die Frage, ob dieser Vorgang absehbar gewesen sei, antwortete Rohwedder-Kunz, er sei nicht nur absehbar, sondern 2012 in einem Vermerk abgesehen worden. Der Vermerk befinde sich in einem der vier Archive.
Der Ton
Zwischen den Koalitionspartnern gilt der Umgang als konstruktiv. Beide Seiten erklären, man befinde sich in guten Verhandlungen. Der Begriff gute Verhandlungen bezeichnet nach Auswertung des Bamberger Arbeitskreises in 71 Prozent der Fälle Verhandlungen, in denen noch kein Ergebnis vorliegt, und in 24 Prozent der Fälle Verhandlungen, in denen ein Ergebnis vorliegt, das eine Seite noch nicht kommunizieren möchte. Die restlichen 5 Prozent gelten als tatsächlich gut.
Ein zügiger Abschluss wird angestrebt. Zügig ist im parlamentarischen Sprachgebrauch nicht definiert, wird nach Frebersheims Erhebung aber im Mittel mit 14 Monaten realisiert.
Der Bundesrechnungshof hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Erfassung von 87.000 Personen jährlich einen Verwaltungsaufwand auslöst, der im Gesetzentwurf mit 41 Millionen Euro angesetzt ist. Der Rechnungshof hält den Ansatz für nachvollziehbar, weist aber darauf hin, dass er auf einer Rücklaufquote von 92 Prozent beruht. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Verfahren liegen bei 61 Prozent. Die Differenz erzeugt Mahnverfahren, deren Kosten im Ansatz nicht enthalten sind, weil sie nach Auskunft des zuständigen Referats erst nach Ablauf der Frist entstehen und daher dem Folgejahr zuzurechnen sind.
SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger