Rentenreform 2026: Kommission empfiehlt nächste Kommission

Rentenreform 2026: Kommission empfiehlt nächste Kommission

Der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission umfasst 33 Empfehlungen und eine Fußnote, die alles wieder aufmacht.

BERLIN – Die Alterssicherungskommission hat ihre Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform übergeben, insgesamt 33 Empfehlungen auf 412 Seiten. Der Koalitionsausschuss hat den Bericht gewürdigt und angekündigt, die Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Weniger Aufmerksamkeit erhielt bislang Fußnote 91 auf Seite 388, die die Einsetzung einer Kommission zur Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen eins bis 33 vorsieht.

Ein Gremium, das sich selbst reproduziert

Nach Angaben des Instituts für Gremienfolgenabschätzung in Kassel liegt die durchschnittliche Halbwertszeit einer deutschen Bundeskommission bei 19 Monaten. Danach beginnt der Prozess, den Fachleute als Rekommissionierung bezeichnen. Institutsleiterin Dr. Almuth Beier-Sandhoff spricht von einem stabilen Kreislauf. Eine Kommission stelle fest, dass die Datenlage unzureichend sei, empfehle die Verbesserung der Datenlage und schlage zur Überprüfung der verbesserten Datenlage ein neues Gremium vor. Das sei kein Fehler im System, sagt Beier-Sandhoff, sondern das System.

Die Zahlen stützen die These. Seit 1997 hat der Bund nach Zählung des Instituts 71 Kommissionen zur Alterssicherung eingesetzt. 68 davon empfahlen in ihrem Schlusskapitel eine weitere Befassung. Zwei lösten sich vorzeitig auf. Eine gilt seit 2009 als verschollen und wird formal weiterhin geführt, weil ihre Auflösung eine Kommission erfordern würde.

Die Empfehlungen im Einzelnen

Von den 33 Empfehlungen betreffen elf die Beitragsbemessungsgrenze, neun die Erwerbsminderungsrente, sieben die betriebliche Altersvorsorge und sechs die Frage, ob man den Begriff Generationengerechtigkeit weiterhin verwenden solle. Die 33. Empfehlung lautet, die Empfehlungen eins bis 32 in ihrer Gesamtheit zu betrachten und nicht einzeln herauszugreifen, was nach Auskunft von Beobachtern die Grundlage jeder späteren Auseinandersetzung darüber bilden wird, welche Empfehlung genau herausgegriffen wurde.

Die 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben zum 1. Juli 4,24 Prozent mehr Geld erhalten. Der Sozialverband Mitteldeutscher Beitragszahler begrüsste die Anpassung, wies aber darauf hin, dass die Erhöhung in den Empfehlungen als Übergangslösung bezeichnet wird, und zwar seit 2011.

Der Zeitplan steht

Ziel ist, dass das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen ist. Im Bundestag rechnet man mit einer ersten Beratung im Herbst, einer zweiten im Winter und einer dritten, sofern die zweite stattfindet. Der Haushaltsausschuss hat vorsorglich 1,4 Millionen Euro für Sachverständigengutachten eingestellt, die klären sollen, ob die Empfehlungen mit den Empfehlungen der Vorgängerkommission vereinbar sind. Ein Sprecher des Ausschusses bezeichnete den Betrag als konservativ kalkuliert.

Rentenberater Hartmut Zellweger aus Gelsenkirchen berichtet, dass ihn seit Juni vermehrt Menschen fragen, was die Reform für sie konkret bedeute. Er habe sich angewöhnt, mit einer Gegenfrage zu antworten, nämlich wann die Betroffenen in Rente gehen wollten. Liege der Zeitpunkt vor 2039, sei die Antwort überschaubar. Liege er danach, empfehle er, den Abschlussbericht der übernächsten Kommission abzuwarten.

Was bleibt

Fußnote 91 ist inzwischen aus dem Umlaufexemplar des Berichts entfernt worden. Nach Auskunft der Geschäftsstelle handelte es sich um einen redaktionellen Vorgriff. Die Kommission zur Bewertung der Umsetzung sei noch nicht beschlossen, sondern lediglich vorgesehen. Der Unterschied, so die Geschäftsstelle, sei erheblich und werde in einem gesonderten Papier erläutert, an dem derzeit gearbeitet werde.

SOURCE: The London Prat
Author: Alan Nafzger

Heidi Ladein

Heidi Ladein

Heidi.Ladein@prat.UK